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: Nein, ich meine, dass man durchaus dafür sein kann, dass auch Totschlag nicht verjähren sollte. Sowohl bei Mord wie auch bei Totschlag handelt es sich ja um Delikte, die endgültig sind und bei denen eine Tötungsabsicht vorliegt. Endgültig = das Opfer wird durch nichts wieder lebendig. Wenn er wirklich nur wg. Totschlags verurteilt werden könnte, wäre das verjährt und er würde straffrei ausgehen, daran würden künftige Änderungen der Verjährung nichts ändern.