Dortmund (dpa)? Kaum war das Urteil gesprochen, atmete der Vater der ermordeten Dortmunder Schülerin erleichtert auf: lebenslange Haft wegen Mordes. Rund 27 Jahre nach dem gewaltsamen Tod seiner Tochter hat das Dortmunder Schwurgericht den einzigen Verdächtigen doch noch schuldig gesprochen. Ins […] mehr

Kommentare

18k29329525. Januar 2021
@16 : Ja, ich bin auch dafür, dass Totschlag nicht verjährt. Ob man dafür auch noch das Grundgesetz ändern müsste, da bin ich mir gerade nicht sicher. An diesem Verfahren kann das aber nichts mehr ändern. Man hat ja in den 1970ern die Verjährung für Mord rechtzeitig aufgehoben, bevor die Nazi-KZ-Verbrecher in größerer Zahl mit Verjährung davongekommen wären. Beihilfe und Anstiftung zum Mord verjähren auch nicht.
17tastenkoenig25. Januar 2021
Es ist übrigens nicht selbstverständlich und nicht überall so, dass für Mord keine Verjährung gilt. Das ist ja auch im deutschen Recht eine absolute Ausnahme, die meiner Erinnerung nach erst eingeführt wurde, weil man Verbrechen der Nazizeit nicht verjähren lassen wollte.
16aladin2525. Januar 2021
@15 : Danke für die Info. Na, dann wird es endlich Zeit für eine Gesetzesänderung bzw. -berichtigung, denn auch Totschlag sollte niemals verjähren.
15k29329525. Januar 2021
@14 : War es Totschlag, war jeder Tag Haft zu Unrecht, weil die Tat verjährt ist und er erst nach der Verjährung in Haft genommen wurde.
14aladin2525. Januar 2021
@10 : Für Totschlag zu Unrecht erlittene Haft? Was soll das denn heißen?
13k29329525. Januar 2021
@9 : Ok, man KANN natürlich argumentieren, dass er JETZT erstmal wg. Mordes verurteilt wurde - noch nicht rechtskräftig, aber verurteilt. Da kann man Fluchtgefahr schon als gegeben ansehen.
12wimola25. Januar 2021
@9 ) Als Angehöriger/Betroffener würde ich ganz sicher (ver-)zweifeln. So mit Abstand, als Leser dieser Nachricht, ist es natürlich einfacher, Gründe nachzuvollziehen.
11knueppel25. Januar 2021
@9 Dass er letztes Jahr bereits aus der U-Haft entlassen wurde, muss ich überlesen habe. Das ist ein Argument...nachvollziehbar ist es dennoch nicht, da er sich ja durchaus auch jetzt noch dazu entschließen könnte, das Weite zu suchen.
10k29329525. Januar 2021
@8 : Rechtsstaat ist keine Einbahnstraße und keine Rosinenpickerei. Wenn er "nur" Totschlag begangen hat, muss er für die zu Unrecht erlittene Haft entschädigt werden. Das will dann keiner zahlen, und dann wird über die "verschwenderischen" Richter geschimpft.
9thrasea25. Januar 2021
@6 @7 @8 "Im Juli 2020 war der Angeklagte sogar aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil sich die Richter am Dortmunder Landgericht aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm zu viel Zeit gelassen hatten, um den Prozess wieder neu zu beginnen. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, hieß es damals. Seitdem ist der 56-Jährige auf freiem Fuß." Wenn er in den letzten 6 Monaten nicht abgehauen ist, warum sollte er es jetzt tun? Wirklich kein Grund, am Rechtssystem zu verzweifeln
8aladin2525. Januar 2021
Sollte der Verbrecher wirklich die Flucht ergreifen, dann ist das Gejammer groß. Dann will aber auch keiner der Richter die Verantwortung dafür übernehmen. Nach 27 Jahren endlich aufgeklärt und dann so was. Da kann man an unserem ach so schönen Rechtssystem wirklich verzweifeln.
7wimola25. Januar 2021
@4 ) Richtig. Hier sollte es wirklich eine Veränderung der Gesetzeslage geben. Auch Totschlag dürfte nicht verjähren. - Für diesen Fall käme das leider zu spät. Eine für die Angehörigen unermessliche Qual, dass der ermittelte Täter ggf. ohne Strafe davon kommt. Da kann man leicht am Rechtssystem (ver-)zweifeln. - @6 ) "Keine Fluchtgefahr" empfinde ich als falsch und ich hätte mir gewünscht, der Richter hätte hier mehr Feingefühl bewiesen.
6knueppel25. Januar 2021
"Keine Fluchtgefahr, hieß es dazu von Seiten der Richter." - Ich frage mich immer wieder, wie man sowas im Zusammenhang mit solchen Gewaltverbrechen, ernsthaft glauben kann!?
5satta25. Januar 2021
@3 Ich schätze es sehr, in einem Rechtsstaat zu leben und möchte auch dem abscheulichsten Gewalttäter dieses Rechtsmittel der Urteilsprüfung nicht absprechen.
4k29329525. Januar 2021
@2 : Nein, ich meine, dass man durchaus dafür sein kann, dass auch Totschlag nicht verjähren sollte. Sowohl bei Mord wie auch bei Totschlag handelt es sich ja um Delikte, die endgültig sind und bei denen eine Tötungsabsicht vorliegt. Endgültig = das Opfer wird durch nichts wieder lebendig. Wenn er wirklich nur wg. Totschlags verurteilt werden könnte, wäre das verjährt und er würde straffrei ausgehen, daran würden künftige Änderungen der Verjährung nichts ändern.
3k50056225. Januar 2021
Revision mag rechtlich möglich sein und sicherlich in gewissen Fällen angebracht sein, trotzdem kann ich nicht verstehen, wenn jemand eindeutig als Täter für eine besonders schwere Tat festgestellt wird, das so jemand dann noch das Recht dazu hat.
2satta25. Januar 2021
@1 Meinst Du, dass Mord auch einer Verjährung unterliegen sollte, wenn ja, warum? Wenn er nur wegen Totschlag verurteilt werden könnte, hieße das wohl für diese Tat würde die Strafe entfallen? Das wäre natürlich krass.
1k29329525. Januar 2021
Bei der Revision wird es drum gehen,ob das Mord oder Totschlag war. Die Tötungshandlung selbst sollte fehlerfrei nachgewiesen sein, die Behauptung, unschuldig zu sein, kauft dem Täter niemand ab. Im Falle des Totschlag wäre 2013 die Verjährung eigetreten, dafür könnte er also nicht mehr verurteilt werden. Einzig Mord verjährt nicht - ja, kann man kritisieren.