Egal ob der 21-jähige die Beine nun festgehalten hat oder nicht (sollte sich per Obduktion feststellen lassen, ob es jemand getan hat, und wenn ja, WAR ER das), ist und bleibt es gemeinschaftlich begangener Mord. Mit Beihilfe kommt er nicht weg. Die Ausrede "Alkohol" sollte hier nicht ziehen. Kein Filmriss, kaum eine Erinnerungslücke. Jugendrecht bei DER Tat? Nein! @
10: Nö, machen wir nicht. Verstößt gegens Grundgesetz. Wir hacken ja auch nicht für dumme Kommentare die Hände ab.