Stralsund (dpa) - Mit einem umfassenden Geständnis hat der Prozess um die Ermordung der 18-jährigen Maria von der Ferieninsel Usedom am Dienstag vor dem Landgericht Stralsund begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 19 und 21 Jahre alten Männern vor, die schwangere 18-Jährige heimtückisch und ...

Kommentare

(29) Gommes · 21. August 2019
(22)(27) nextews artikel --- Wenn wir also die Frage nach dem Jahr beantworten, in dem die Todesstrafe in Russland abgeschafft wurde, können wir 2009 sicher anrufen.nicht 1996 is auch egal hab mich geirrt
(28) Kargam · 21. August 2019
@26 Ändert aber nichts daran, das jeder unschuldig hingerichtete einer zu viel ist. Und solange Du die Todesstrafe hast, wirst Du zwangsläufig auch mal einen Unschuldigen erwischen. Weil wie schon erwähnt. Du wirst nie zu 100% einen Justizirrtum ausschließen können.
(27) k293295 · 21. August 2019
Vielleicht sollten wir die ganzen Todesstrafen-Freaks vorsorglich wegsperren. Deren Tötungs-Affinität ist gefährlich. Das sind alles potentielle Mörder, die nur nach einer Legitimation für ihre geplanten Morde suchen. Und nebenbei sind das alles Verfassungsfeinde, denn die Abschaffung der Todesstrafe steht in unserer Verfassung. - *lol* Schon nach 2 Minuten geht euch der Stift? Und ihr Jammerlappen wollt Killer sein? *lol*
(26) Gommes · 21. August 2019
(25) rede dir das mal schön ! und wenn nur einer rauskommt ist das einer zuviel
(25) Kargam · 21. August 2019
@24 Auch das ist nicht unbedingt gesagt. Theoretisch ja, aber die Praxis sieht wohl etwas anders aus. Statistiken gibt es dazu laut Wikipedia nicht (<link> Ich hatte nur letzt eine Doku von der ARD über die Sicherheitsverwahrung gesehen, und da scheint man wohl sehr zurückhaltend zu sein was die Aufhebung der Sicherheitsverwahrung angeht <link> .
(24) Gommes · 21. August 2019
(23) und dann kommt onkel doktor und sagt der ist geheilt und dann kann er wieder töten
(23) Kargam · 21. August 2019
@21 Zum Schutz der Gesellschaft gibt es das Konstrukt der Sicherheitsverwahrung. Dazu braucht es keine Todesstrafe.
(22) k293295 · 21. August 2019
@19: <<wenn es deine tochter und enkel ist redest du anders>> - so kann kein deutsches Gericht arbeiten. Das ist Blutrache. Da sind wir sogar jenseits der Scharia. Und die Todesstrafe in den USA ist zutiefst rassistisch <link> und in Russland wird seit 1996 nicht mehr hingerichtet <link>
(21) Wasweissdennich · 21. August 2019
In dem Fall fänd ich die Todesstrafe angebracht ohne Rachegelüste und ohne Angehöriger zu sein, sie kommen einfach zu billig weg und wenn sie entlassen werden ist vielleicht die/der Nächste in Gefahr
(20) Kargam · 21. August 2019
@19 Klar sehen das Angehörige ganz anders. Nur die wenigsten Angehörigen sind in der Sache objektiv (was verständlich ist). Aber das ändert nichts daran, das Rache mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar ist. Dein Beispiel Russland sehe ich als sehr schlechtes Beispiel an. Ich kenne deren Statistiken nicht, aber es würde mich sehr wundern wenn da nicht auch genug unschuldige mit weg kommen. Und zu guter Letzt. 100%ige Sicherheit gibt es nicht.
(19) Gommes · 21. August 2019
(17) wenn es deine tochter und enkel ist redest du anders die usa ist in dem fall todesstrafe ein schlechtes beispiel in rusland ein schuss und ende da sitzen so viel ich weiss nicht leute 20 oder 30 40 jahre in der todeszelle wer hier minus gibt ist in meinen augen ein dummkopf wieviele knäste sollen denn noch gebaut werden wo wir wieder bei der usa sind in ammiland sitzen welt weit die meisten knastes ein da könnte TRAMP eine menge geld sparen wen es zu 100% fest steht dann weck !
(18) Kargam · 21. August 2019
@11 Bei der Feststellung ob Jugendrecht oder normalen Strafrecht zur Anwendung kommt, ist die Tat als solche unerheblich. Da geht es ausschließlich um die geistige Reife des Täters, ob er geistig auf dem Stand eines Jugendlichen oder eines Erwachsenen ist. Und wenn ich das alles so lese, dann kann gerade das Tatmotiv leider für ein Urteil nach Jugendrecht sprechen, weil man wahrscheinlich mangelnde geistige Reife attestieren kann. Zumindest befürchte ich das.
(17) Kargam · 21. August 2019
@10 @13 Und die Todesstrafe soll genau was bringen? Abschreckung kann es ja schon mal nicht sein. Weil das funktioniert ja schon mal nicht so toll wie man in den Ländern mit Todesstrafe sieht. Rache ist mit unserem Rechtsverständniss nicht vereinbar. Und für den Schutz der Gesellschaft gibt es die Variante Sicherheitsverwahrung. Und bevor ich es vergesse ... Kostenersparniss ... halte ich für fragwürdig. Das funktioniert in den USA auch nicht, da ist die Todesstrafe unterm Strich teurer.
(16) Kargam · 21. August 2019
@14 Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Lebenslänglich bedeutet eben nicht 15 Jahre, sondern das man mindestens 15 Jahre einsitzen muss, bevor man einen Antrag auf Bewährung stellen kann. Da auch bei weitem nicht jeder Bewährungsantrag beim ersten Anlauf angenommen wird, und zwischen zwei Anträgen eine bestimmte Zeit liegen muss, werden es meistens mehr als "nur" 15 Jahre.
(15) DerTiger · 20. August 2019
Zum Thema möcht ich nichts schreiben, da ich weder Täter noch Opfer kenne, auch nicht im Gerichtssaal war und deswegen keine Vorverurteilungen welcher Art auch immer betreibe. Zum Thema "lebenslänglich bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld: <link>
(14) Jezabel7100 · 20. August 2019
Also Lebenslang bedeutet nur 15 Jahre? Das darf doch nicht wahr sein. Dann werden die psychatrisch im Knast betreut. Wegen guter Führung früher freigelassen. Eventuell Jahre oder auch kürzer dann nochmals Mord. Für solche Fälle gehört, wenn es Todesstrafe nicht gibt, wirklich sein ganzes Leben lang im Gefängnis - dort müssten sie Arbeiten verrichten bis zu ihrem Lebensende - kein Pensionsanspruch nichts.
(13) Gommes · 20. August 2019
(10) todesstrafe ja bin ich auch für wenn es zu 100% feststeht wenn der oder die es getan haben haben sie es nicht verdient weiter zu leben!!! die leben im knast haben ein dach über dem kopf bekommen essen haben freizeit räume und alles zahlt der steuerzahler!!! weck mit sowas ohne ausnahme
(12) Morticia · 20. August 2019
was für eine kranke Scheiße! Und vor allem: ein Doppelmord, sie war schwanger! ich bin fassungslos, was stimmt nicht mit solchen Leuten?
(11) k293295 · 20. August 2019
Egal ob der 21-jähige die Beine nun festgehalten hat oder nicht (sollte sich per Obduktion feststellen lassen, ob es jemand getan hat, und wenn ja, WAR ER das), ist und bleibt es gemeinschaftlich begangener Mord. Mit Beihilfe kommt er nicht weg. Die Ausrede "Alkohol" sollte hier nicht ziehen. Kein Filmriss, kaum eine Erinnerungslücke. Jugendrecht bei DER Tat? Nein! @10: Nö, machen wir nicht. Verstößt gegens Grundgesetz. Wir hacken ja auch nicht für dumme Kommentare die Hände ab.
(10) testuser112 · 20. August 2019
Für solche kranken Idioten sollte man die Todesstrafe wieder einführen
(9) Novi · 20. August 2019
eiskalt und brutal, einfach schrecklich, wie wird das die Mutter des Opfers die im Gerichtssaal war aufgenommen haben? Wegsperren für immer.
(8) k408300 · 20. August 2019
respektlos
(7) Lady_Amalthea · 20. August 2019
Erschreckend, wie emotionslos manche Menschen sein können..
(6) thrasher666 · 20. August 2019
lebenslang sollte wirklich lebenslang sein!
(5) thrasher666 · 20. August 2019
@4 in solchen köpfen geht anscheinend nichts vor.
(4) BigDaddy3 · 20. August 2019
Dafür gibt es eigentlich keine Worte. Krank oder gestört können es nicht einmal ansatzweise beschreiben. Was geht in solchen Köpfen vor? Als Mordmotiv pure Mordlust.Ich verstehe es nicht! Wie kann man an so etwas Lust empfinden? Das ist mir einfach zu hoch und übersteigt meine Vorstellungskraft.
(3) storabird · 20. August 2019
@1 mind. 15 Jahre
(2) Macavity · 20. August 2019
@1 Lebenslang bedeutet, das nach frühestens 15 Jahren die Aussetzung zur Bewährung erfolgen kann, der Mittelwert in den Jahren 2002-2017 lag bei 19 Jahren. Das ist dann in den Bundesländern nochmal sehr unterschiedlich. So war 2017 der Mittelwert 19,70 Jahre und die Spanne reichte von 15,0 Jahren (Bremen) bis 28,7 Jahren (Brandenburg). Quelle: <link>
(1) k408300 · 20. August 2019
Lebenslang - das sind 15 Jahre
 
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