@3
stimmt nicht ganz, war, ist und bleibt ein leichtkraftrad. der sperber wurde aber als zulassungs-/kennzeichenpflichtiges leichtkraftrad eingestuft, da er geschwindigkeiten bis 75km/h erreichte
Ja, ja die Blödmänner, keine Ahnung. 1. Zu DDR Zeiten hatten die Mopeds keine Kennzeichen. 2. Der Sperber war schon ein Motorrad und hatte deshalb ein Kennzeichen. Also bitte erst vernüftig recherchieren und dann schreiben.