Kassel (dpa) - Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler will auf Bewährung freikommen. Rund 15 Jahre nach der Tat läuft bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel ein Antrag auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Das Landgericht Frankfurt/Main […] mehr

Kommentare

9Calinostro08. August 2017
@3 Außerdem dürfte § 57 Abs. 1 Nr. 2 (Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit) entgegen stehen. Bei Magnus Gäfgen (jetzt heißt er ja anders; warum diese Namensänderung eines verurteilten Schwerverbrechers überhaupt "durchging", ist für mich nicht nachvollziehbar) ist m.E. ganz sicher eine weitere Vollstreckung geboten: Besondere Schwere der Schuld und Gefahr für die Allgemeinheit.
8k1078608. August 2017
Wenn eär begriffen hätte, was er getan hat, würde er gar nicht erst fragen.
7Troll08. August 2017
wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Also einer der Fälle, wo jemand, der zu lebenslanger Haft verurteilt wird, wirklich dauerhaft hinter Gittern bleibt, bis er entweder stirbt oder nicht mehr haftfähig ist.
6tastenkoenig08. August 2017
Wenn ich das richtig im Kopf habe kann wegen der besonderen Schwere der Schuld die Strafe jetzt noch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht muss nun aber festlegen, wie viel der Strafe noch verbüßt werden muss, bis dies geschehen kann.
5Thorsten070908. August 2017
Mörder von Bankierssohn will auf Bewährung entlassen werden <---- denke, der sollte mit den Füßen voran aus der JVA getragen werden.
4Spock-Online08. August 2017
Noch ein paar Jahre zusätzlich würden ihm nicht schaden.
3mikarger08. August 2017
@1 : So wie ich §57a (1) Satz 2 StGB verstehe wird er das auch. <link>
2oells08. August 2017
Soll ruhig raus. Da wird sich schon jemand finden, der sich seiner annimmt...
1steffleu08. August 2017
besondere schwere der schuld.... soll er ruhig noch ein paar jahre drinbleiben