(lifepr) Düsseldorf, 15.04.2015 - Werden in der Mittagspause Wege zwecks Nahrungsaufnahme wegen privater Angelegenheiten unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz. In einem konkreten Fall stürzte eine Arbeitnehmerin in der Mittagspause auf einer Treppe in Frankfurt am Main und zog sich eine ...