Oldenburg (dpa) - Haben Ärzte, Pfleger und ein Klinikchef vorsätzlich weggeschaut, als ein Kollege auf den Stationen immer wieder mordete? Sahen sie Hinweise auf die Verbrechen des verurteilten Ex-Pflegers Niels Högel, verschwiegen sie aber aus Angst vor Rufschädigung? Ja, findet die […] mehr

Kommentare

3tastenkoenig17. Februar 2022
Sicherungsverwahrung ist nicht Teil der Strafe, sondern wird rein präventiv erlassen basierend auf der Gefährlichkeit des Verurteilten. Insofern ist es noch weniger sinnvoll, ihre Dauer gegen Menschenleben aufzurechnen, als das mit der Dauer der Strafe der Fall ist.
2Pontius17. Februar 2022
@1 Bei ihm wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt - er kann also nicht vor den 15 Jahren entlassen werden und das Strafmaß wird ev. noch verlängert.
1Devil-Inside17. Februar 2022
Länger nicht? Da ist so ein Menschenleben im Schnitt 3Monate wert? Oder habe ich die Sicherheitsverwahrung überlesen? Wie ist das eigentlich, kann der wegen guter Führung eher entlassen werden?