(lifepr) Düsseldorf, 28.12.2016 - Ermöglicht ein Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite anderen Nutzern die Veröffentlichung von Postings, die sich auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats. ...