@
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: Wenn es das Smartphone des Kindes wäre, dann ist die Rechtslage klar. Es war aber das Smartphone von der Mutter. Und die Mutter hat die App installiert und auch die Kreditkarte hinterlegt. Von daher sehe ich die Rechtslage nicht so eindeutig, wie das die Verbraucherschutzzentrale darstellt und bin eher bei @
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. @topic: Da ist man mit einem eigenen Smartphone (PrePaid) für das Kind mit passender Kindersicherungs-App wohl deutlich besser beraten.