
Auch Beamte sind verpflichtet, sich in einer Krankenversicherung zu versichern. Obwohl Beamte einen Teil der Kosten vom Dienstherrn mit der sogenannten Beihilfe erstattet bekommen, müssen sie den anderen Teil im Zuge der Versicherungspflicht durch eine Krankenversicherung abdecken. Im Gegensatz zu
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