Kassel (dpa) - Schuldfähig oder nicht - diese Frage stand im Zentrum des Prozesses um die tödliche Fahrt eines Autofahrers in eine Kindergruppe im hessischen Witzenhausen. Das Landgericht Kassel befand, der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Es ordnete in dem […] mehr

Kommentare

2k355218. Februar 2023
Ob nun Gefängnis oder Psychatrie ist doch egal. Das Kind ist tot. Das kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Hauptsache es kann nicht noch einmal vorkommen.
1taifun1217. Februar 2023
Sowas fehlt nun auch noch!