Die Thüringer Allgemeine berichtet detaillierter zum Strafmaß:
<link> "Dass das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, sei maßgeblich den Spielregeln vor Gericht geschuldet. Der angeklagte 63-Jährige habe sich – wenn auch spät – zu einem Geständnis durchgerungen. Es gibt einen spürbaren Täter-Opfer-Ausgleich. „Wenn man das nicht berücksichtigt, kriege ich keine Geständnisse mehr“, argumentierte der Richter."