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7Wenn im Ausland die Mindestwahrscheinlichkeit an Leib und Leben droht, wäre eine Auslieferung eine - versteckte .- Todesstrafe und die ist hier verboten und wenn er Hunderte getötet hätte (1 Toter = lebenslänglich; 1.000 Tote = Verdienstorden). Wenn jemand von Beginn an als "Clanchef" bezeichnet wurde, ist dieser vorverurteilt. Zu Glauben, unsere Gerichte sind unabhängig, geht irr. Er bestreitet den hierfür vorgesehen Rechtsweg. Dies muss in einem Rechtstaat auch so sein.