Bremen (dpa) - Der Anwalt des in Abschiebehaft sitzenden libanesischen Clan-Mitglieds Ibrahim Miri hat einen Eilantrag und eine Klage gegen den negativen Asylbescheid für seinen Mandanten eingereicht. Die Dokumente seien am vergangenen Freitag fristgerecht über den Nachtbriefkasten abgegeben ...

Kommentare

(24) 17August · 18. November 2019
@21 lese die Asyldebatte der 90'Jahre. Inwieweit Gesetze mit dem GG in Übereinstimmung zu bringen sind, entscheidet das BVerfG.
(23) Spock-Online · 18. November 2019
@21 Das Gesetz sieht vor, dass Ausländer nach Verbüßung der Haftstrafe (sofern länger als 3 Jahren) abgeschoben werden müssen. Nach Deiner Lesung dürfte dieser Miri ohne Wenn und Aber bleiben und hier weiter kriminell sein. Du verlangst also vom Richter, dass er sich über das Gesetz hinweg setzt.
(22) Grizzlybaer · 18. November 2019
Mancher hier hat schon "verworrene" Gedankengänge! Bisschen frische Luft würde nicht schaden!
(21) 17August · 18. November 2019
hier gehts um Abschiebung und nicht um ein Strafmaß (aber durchaus richtig, ich halte es für rechtswidrig verbüsste (!) Strafen in neuere Verfahren einfließen zu lassen.
(20) Spock-Online · 18. November 2019
@17 Nach Deiner Lesung kämen notoirische Mehrfachtäter dann künftig mit Minimalstrafen davon, weil man nicht auf ihrer Verbrecherkartei schauen darf.
(19) 17August · 18. November 2019
@18 nein, denn dann wären wir bei einer verdeckten Todesstrafe.
(18) Oldie42 · 18. November 2019
@8 " Wenn in Ausland die wahrscheinlichkeit an leib und leben droht " Wenn dieser Typ sich dort genau so kriminell verhalten hat, wie er sich hier verhalten hat, muß er auch in seinem Herkunftsland die Konsequenz tragen und nicht betteln bitte laßt mich hier weitermachen. Dem darf kein Gericht eine Duldung gestatten.
(17) 17August · 18. November 2019
@14 nein, deshalb ja bei der kleinsten Wahrscheinlichkeit Antragsstattgabe
(16) 17August · 18. November 2019
@15 nein, genau diesen Unterschied darf es in einer Abschiebungsfrage NICHT geben.
(15) mesca · 18. November 2019
@13 na das ist auch gut so, sonst könnten sie die dicke Vorstrafenakte dieses Herren ja nicht lesen. Und es macht eben einen Unterschied, ob einer ein unbescholtener Bürger ist oder ein Dauer-Straftäter.
(14) Spock-Online · 18. November 2019
@13 Willst Du Richter und Staatsanwälte denn auf Lebenszeit in einem Keller einsperren?
(13) 17August · 18. November 2019
@12nein; sie sind aber nicht unabhängig (können sie auch nicht sein, denn sie sind nicht blind wie justizia, sondern sie hören, lesen, sehen .. nachrichten)
(12) mesca · 18. November 2019
@11 Hältst du dann die Gerichte für überflüssig? Wer spricht dann Recht - unabhängig davon, ob es nun gerecht zugeht oder nicht? Niemand? Jeder macht was er will, keiner was er soll? Oder wie ist das zu verstehen?
(11) 17August · 18. November 2019
@9 soll hoffentlich ein Witz sein. Geld kosten die völlig überflüssigen Behörden!
(10) 17August · 18. November 2019
Ganz bewußt bin ich in keiner der sog. christlichen Kirchen. Die, die am wenigsten christlich sind, tragen das "C" am höchsten. JEDER hat eine zweite, dritte, ... Chance verdient. Das ist einer der Schwerpunkte der sog. christlichen Weltanschauung. Für Rassismen ist hier keinerlei Platz!
(9) tibi38 · 18. November 2019
@17 das kostet aber meine Steuergelder
(8) 17August · 18. November 2019
@7Wenn im Ausland die Mindestwahrscheinlichkeit an Leib und Leben droht, wäre eine Auslieferung eine - versteckte .- Todesstrafe und die ist hier verboten und wenn er Hunderte getötet hätte (1 Toter = lebenslänglich; 1.000 Tote = Verdienstorden). Wenn jemand von Beginn an als "Clanchef" bezeichnet wurde, ist dieser vorverurteilt. Zu Glauben, unsere Gerichte sind unabhängig, geht irr. Er bestreitet den hierfür vorgesehen Rechtsweg. Dies muss in einem Rechtstaat auch so sein.
(7) rudiffm · 18. November 2019
@2: Deine Gedankengänge sind schwer nachvollziehbar. Miri ist verurteilter Straftäter und hat ein Einreiseverbot. Eine Vorverurteilung durch ein Gericht gibt es nicht, kann es sehr wohl aber in der Bevölkerung geben. Das Gericht ist unabhängig und das ist auch gut so. Ich gehe davon aus, dass dem Antrag nicht stattgeben wird, das wäre Tat und Schuld angemessen aus meiner Sicht. Ein Richter könnte dies anders sehen, was ich nicht glaube.
(6) rudiffm · 18. November 2019
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er mit dem Eilantrag durchkommt. Warten wir ab, wie das Gericht entscheidet. Wenn es so ist, wie ich es Denke, dann ist doch alles ok. Auch Miri stehen grundsätzlich Rechtsmittel zur Verfügung. Allerdings sind die nach diesem Antrag ausgeschöpft. Dann, so denke ich, heißt es: Auf Wiedersehen oder besser auf Nimmerwiedersehen.
(5) Spock-Online · 18. November 2019
Sorry, aber bereits 1x abgelehnt, abgeschoben, widerrechtlich wiedergekommen und dazu noch kriminell. Da darf man keinen positiven Entscheid erwarten. Gute Heimreise.
(4) jensencom · 18. November 2019
immer dran denken, die gesetze, die wir hier achten, haben wir uns selbst auf die Fahne geschrieben... Mann, sind wir doof!
(3) tibi38 · 18. November 2019
wenn er die Verfahren bezahlen müßte, würde er sein sein lassen
(2) 17August · 18. November 2019
Da bereits eine öffentliche Vorverurteilung vorlag ("Clan") und den Anfängen zu währen ist, sollte dem Antrag stattgeben werden. Eine Unabhängigkeit des Gerichtes war und ist nicht mehr gegeben und im Zweifel...
(1) Grizzlybaer · 18. November 2019
In dem Fall müssen die Gesetze dringend geändert werden. Es kann nicht sein, dass ein "verurteilter Straftäter" Tage ja Monate lang seine Abschiebung, durch immer wieder neue Eingaben, verhindern kann!
 
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