Speyer (dpa) - Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich von 2017 an kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Das Vorhaben könne im […] mehr

Kommentare

4ChriLin04. Februar 2016
Kurzer Nachtrag: Ich hoffe, daß eine derartiges Gesetzesänderung vom BVerfG gekippt wird.
3Han.Scha04. Februar 2016
Es gibt ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dies darf nur ein Richter aufheben. Der Staatsanwalt ist hierfür völlig ungeeignet, solange wir eine deutliche Gewaltenteilung haben. Gerade unsere Parlamentarier haben sich über die Verwässerung der Gewaltenteilung in Polen so aufgeregt. Aber es passt in die Richtuing: Das Volk beschäftigt sich mit Asylanten und die Grundrechte werden heimlich abgebaut. Passend dazu ist der Unfug mit der Bargeldeinschränkung.
2ChriLin04. Februar 2016
Wenn mir Blut abgenommen wird, ist das eigentlich Körperverletzung und verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Deshalb sollte meiner Meinung nach bei solchen Eingriffen vorher ein Richter zustimmen, der ja eine neutrale Instanz sein sollte. Sonst ist das ja ein Freibrief für die Staatsanwaltschaft, jedem xbeliebigen Zeugen Blut abzunehmen, auch wenn es nicht notwendig ist. So wird der Rechtsstaat ausgehöhlt.
1k22946504. Februar 2016
und mit welcher begründung? es gibt doch schnelltests und atemalkoholmessgeräte. wenn die ausschlagen wird kein richter nö sagen zur ordentlichen blutentnahme. zumal das teuer wird wenn bei jeder kontrolle inflationär mit blutentnahmen um sich geworfen wird. völlig sinn- und grundlos, sich jetzt damit zu befassen. ich glaube es gibt wichtigeres.