Karlsruhe (dpa) - Das Bundesinnenministerium hat die Veröffentlichung einer AfD-kritischen Interviewäußerung von Ressortchef Horst Seehofer auf der eigenen Internetseite verteidigt. «Zugegeben: Die Formulierung ist zugespitzt», sagte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings am […] mehr

Kommentare

3Mehlwurmle11. Februar 2020
Wieso dürfen sich eigentlich Verfassungsfeinde auf die Verfassung berufen?
2k48613011. Februar 2020
War leider zu erwarten, daß das Ministerium diese Kritik verteidigt - und ja, die Äußerung gab es tatsächlich - und finde die auch unzulässig
1AS111. Februar 2020
Falls sich die Äußerung (ich habe sie nicht gelesen) auf der Internetseite des BMI oder in einer offziellen Publikation des BMI findet, hat die AfD recht. Das ist unzulässig.