Ulm - Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war dem 29-jährigen Eritreer der Flüchtlingsstatus bereits im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und […] mehr

Kommentare

2Pontius16. Januar um 06:19
Vermutlich weil er nicht abgeschoben werden konnte... Aber was steht dazu schon in der News, wenn es den eigenen rechtlichen Vorstellungen nicht genügt.
1Spyderman15. Januar um 21:14
Ach her je wie kann sowas denn nur passieren ,das ein ausreisepflichtiger immer noch Straftaten begeht ?