@
22
Mit dem Problem der rechtlichen Begründbarkeit der Maßnahmen, das stammt ja nicht von mir, sondern von Lauterbach bzw. von denen mit dem Entwurf befassten Personen, sofern ich mich recht entsinne. Nur haben sich mittlerweile die Rahmenbedingungen geändert. @
21
Sich nicht anzustecken, dass kann dir niemand garantieren, du kannst das teilweise gar nicht verhindern und weißt dann nicht mal wo du dich angesteckt hast. Insofern bleibt die Impfung als Schutzmaßnahme die erste Wahl.