Berlin (dpa) - Mehrere Landesjustizminister fordern gesetzliche Regelungen, damit Erben Zugriff auf geschützte digitale Dienste eines Verstorbenen erhalten können - etwa ein Facebook-Profil oder ein Handy mit PIN-Code. Facebook hatte den Zugang zu solchen Konten erbberechtigten Angehörigen […] mehr

Kommentare

6k29329529. Januar 2018
@5 : Was du so alles für Hass hältst ... Eine Nummer kleiner gehts nicht, nie, oder? Ihr Rechtsextremen hab keine Diskussionspartner, keine Argumentationsgegner, ihr habt nur FEINDE. Darum seid ihr eben NICHT "Andersdenkende".
5k47464728. Januar 2018
Wenn Freunde und Bekannte erst meinen Tod bemerken, wenn ich ihnen nicht mehr antworte sind es definitiv nicht meine guten Freunde...wieso du deinen Hass auf Andersdenkende projezierst bleibt wohl dein Geheimnis
4k29329528. Januar 2018
@2 : Damit ein Erbe z. B. den Tod des Account-Inhabers verkünden kann. Bislang ist das nämlich nicht einfach so möglich. Dann wundern sich Freunde und Bekannte, warum auf private Nachrichten nicht geantortet wird, warum der Account-Inhaber nichts mehr sagt. Aber Rückwärtsgerichtete wie du haben ja kein Interesse an modernen Formen der kommunikation. Was machst du im Internet? Ist doch undeutsch, böse. Freunde sind nicht arisch, da hat man Kameraden, denen ist egal, wennste stirbst.
3k29329528. Januar 2018
Auch ein digitales Erbe gehört zum Erbe. Man kann das selbst noch vor dem Tod regeln, indem man seine Zugangsdaten notiert und sie so den Erben nach dem Tod zugänglich macht. Mein Sohn kennt meine Zugangsdaten.
2k47464728. Januar 2018
wieso sollte überhaupt ein Facebook-Account vererbt werden?
1Faust28. Januar 2018
Warum? Bin nicht dafür. Das kann man vorher regeln oder eben im Nirvana verschwinden lassen.