Berlin (dpa) - Der Mindestlohn in Deutschland steigt zum 1. Januar 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde. Ab Anfang kommenden Jahres liegt die Lohnuntergrenze zunächst bei 13,90 Euro. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte die Umsetzung einer entsprechenden Empfehlung der […] mehr

Kommentare

16anddie27. Juni 2025
@9 : Naja, lt. Zoll ist das mit den Zuschlägen auch so: <link> Ansonsten musst du dir auch mal die Frage stellen, was dich in der Firma hält, wenn die Bezahlung so bescheiden ist und ob ein anderer Arbeitgeber nicht eine bessere Wahl ist (gibt ja angeblich Fachkräftemangel)
15skloss27. Juni 2025
@14 ich wünsche dir alles Gute, war selbst in der letzten Legislatur freig. BR eines 2500+ Konzerns und habe (endlich mal..) eine gute BV zu Arbeitszeiten mitgestaltet und durchgebracht. Wird zwar oft nicht gelebt, aber die MA nutzen sie, wenn es notwendig ist. Und das ist Welten besser als vorher
14Shoppingqueen27. Juni 2025
@13 Ich habe die Gewerkschaft gewechselt und bin bei der nächsten BR-Wahl als Kandidat dabei. Nein, die Gewerkschaft muss nicht mit zum AG, aber die könnten mal ihren Tarifvertrag durchsetzen. In Betriebsräten mit GDL-Mitgliedern gibt es Betriebsvereinbarungen, in denen Überstunden bis zu einer bestimmten Grenze zulässig sind, darüber nur mit Zustimmung des MA, und irgendwann gar nicht mehr. Aber das klappt nicht, wenn die EVG da alleine sitzt...
13skloss27. Juni 2025
@12 liest sich wirklich nicht toll. Die BRMitgl. würde ICH nicht wiederwählen, die GEW muss nicht mit zum AG, warum auch? Lass mich raten: das AG hat geurteilt, dass Mehrarbeit zu leisten ist. Warum ist bei der Bahn so viel Filz? Des BR scharfes Schwert (MitB bei Mehrarbeit) so zu verramschen bzw. gegen die MA einzusetzen (wobei die Verfügbarkeit anderer MA hier nicht bekannt ist)
12Shoppingqueen27. Juni 2025
@11 : InfraGo. Ich habe den Antrag gestellt mich nach Erreichen meiner Jahresarbeitszeit nicht mehr einzusetzen. Die EVG hat vom Vorstand ein Schreiben geschickt, dass der Tarifvertrag genau so auszulegen ist. Dennoch hat der AG weitere Dienste eingeteilt und der Betriebsrat (EVG) zugestimmt. Die EVG wollte nicht mal mit zum Arbeitsgericht.
11satta27. Juni 2025
@7 Ich weiß ja nicht welcher Konzerngesellschaft Du angehörst, und welche BV für Dich einschlägig ist, aber aber einer bestimmten Anzahl Überstunden muss doch in der Regel Freizeitausgleich genommen werden. Ob das deiner FK gefällt oder nicht, ist egal, vielmehr muss sogar die FK darauf hinwirken, dass Du nicht zu viel sammelst.
10skloss27. Juni 2025
@9 ach ja, EVG ist Bahn. Sorry 😅 Ist aber von der Kommission/Gewerkschaft ein sehr schwaches Blatt, sich die erkämpfen Zuschläge anrechnen zu lassen 🤢
9Shoppingqueen27. Juni 2025
@8 Der AG: Die Deutsche Bahn ist der Meinung, dass Zuschläge Teil des ML sind. Die EVG: Ok. dann klagen wir das nicht ein... Leider sind zu viele in der EVG und zu wenige in der GDL. Obwohl es da langsam Bewegung gibt.
8skloss27. Juni 2025
@6 danke für die Hintergründe, klingt aber eher nach unfähiger Tarifkommission auf einmal. Der ML musste erkämpft werden? Dafür sehe ich eigentlich den Zoll bzw. das zust. Arbeitsgericht an - und ein AG, der den ML erkämpft haben möchte, zeigt auch sehr deutlich, dass er an AN kein Interesse hat... Ich hoffe, dass die Situation den Laden, anders würde ich den Betrieb nicht nennen, ordentlich durchgeschüttelt hat und es nun da besser aussieht. Organisationsgrad?
7Shoppingqueen27. Juni 2025
@5 Bin ich bei Dir. Ich hätte gerne mehr Freizeit (aktuell dieses Jahr bereits 152 Überstunden - Stand 31.05., Tendenz steigend ohne Aussicht auf Besserung). Aber das hätte fatale Auswirkungen weil das Personal überall fehlt. Ach so: Einige Kollegen haben noch deutlich mehr Überstunden...
6Shoppingqueen27. Juni 2025
@4 Das Problem bei den Tariflöhnen ist, dass die Gewerkschaft den Tarifvertrag abschliesst - für alle Beschäftigten. Hier bei uns die EVG, egal ob man Mitglied ist und egal in welcher Gewerkschaft man ist. Anfang des Jahres wurde ein Tarifvertrag mit einer Laufzeit von fast drei Jahres zu Konditionen unter der Inflation geschlossen. Kein Mitglied wurde gefragt, ob es damit einverstanden ist. Man hat es einfach gemacht. In der vorletzten Tarifrunde musste erstmal der damalige ML "erkämpft" werden
5satta27. Juni 2025
@1 Warum Schlag ins Gesicht? Geld ist doch längst nicht alles, was im Berufsleben zählt. Zur Zufriedenheit zahlen noch etliche andere Faktoren mit ein außer des Abstandes des eigenen Lohnes zum Mindestlohn.
4skloss27. Juni 2025
@1 ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht ganz-durch den Mindestlohn wird die legale Lohnuntergrenze festgelegt. Wenn eine qual. Kraft jetzt soviel oder dann weniger verdient, sollte man fragen, ob die Qualifikation für die Stelle nötig war/ist und warum diese so gering dotiert ist. Außerdem steigt dann der Lohn auf den Mindestlohn, da sonst illegale Beschäftigung. Der ML ist eher ein Argument den Abstand zu verhandeln.
3Pontius27. Juni 2025
@1 und der Kommentar ist ein Schlag ins Gesicht von vielen Menschen im Mindestlohnbereich. @2 Die sind am Ende wohl die Verlierer der Erhöhung - weil deren Gehalt am Ende etwas weniger stark steigen wird. Aber vergiss bitte nicht, dass auch Facharbeitende Mindestlohn beziehen können.
2blcico27. Juni 2025
Depremirent für alle die eine abgeschlossene Ausbildung haben und kaum oder gar nicht mehr Stundenlohn haben.
1Shoppingqueen27. Juni 2025
Unfassbar. Sei den Leuten gegönnt, aber ein Schlag ins Gesicht für jeden der sich jahrelang qualifiziert hat, der teilweise sehr hohe Verantwortung im Job hat usw. Ob da die Löhne und Gehälter auch ohne Streik um insgesamt etwa 14% steigen...