(pressebox) München, 30.01.2015 - Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01. Januar 2015 hat in zahlreichen Handwerksbetrieben zu erheblichen bürokratischen Zusatzbelastungen geführt. Diese sind verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten ...