Berlin - Das Haus von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) lehnt Gedankenspiele von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) ab, für Saisonarbeiter beim Mindestlohn Ausnahmen zuzulassen. "Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach […] mehr

Kommentare

4anddie25. Juni 2025
@2 : Dafür gibt es die EU-Mindestlohnrichtlinie. Und die zielt ganz klar auf das jeweilige Einkommen im Land ab und versucht nicht die gesamte EU zu vereinheitlichen.
3Pontius25. Juni 2025
@2 Die Mieten aber auch! Oder der Preis für Butter. Wir sollten uns dann auch schon mal von unseren über dem EU-Durchschnitt liegenden Löhnen verabschieden.
2nadine211325. Juni 2025
"Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt" Dann muss der Mindestlohn aber auch europaweit gelten, ansonsten sind die deutschen Landwirte wiedermal die gelackmeierten.
1Pontius25. Juni 2025
Wie das Bundesverfassungsgericht wohl ob dieser Diskriminierung entscheiden würde?