
Hamburg, 22.04.2025 (PresseBox) - In einem Fall ergeben Verstöße gegen das Verpackungsgesetz Nachzahlungen von mindestens zwei Millionen Euro für die nachträgliche Systembeteiligung. Zusätzlich drohen dem Unternehmen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro pro Verstoß sowie Gewinnabschöpfungen durch die ...