Dabei sind die Arbeitgeber eigtl. sogar in der Pflicht -> "Arbeitgeber sind verpflichtet, Urlaubsansprüche ihrer Mitarbeiter nach dem Bundesurlaubsgesetz ebenso wie den Anspruch auf Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz von sich aus zu erfüllen."
<link> Kannte das von einem Unternehmen aber schon vor rund 25 Jahren, welches Dutzende oder gar Hunderte solcher Mini-Jobber hatte und nichts gewährte.