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die gibt es nicht in allen Ländern.
Die Sicherungsverwahrung wurde in Frankreich im Jahr 2008 eingeführt. Sie wird jedoch, nach heftigen Diskussionen sowohl in der Strafrechtslehre als auch in den Medien, wenig angewendet – so wenig, dass noch nicht einmal das Justizministerium weiß, wie viele Verurteilte bisher insgesamt verwahrt worden sind!