Berlin (dts) - Die Bürgerinitiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hält die Vergemeinschaftung privaten Wohneigentums mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik für vereinbar. "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben Enteignungen in Artikel 15 explizit vorgesehen, weil sie die Marktwirtschaft […] mehr

Kommentare

1k29329524. Januar 2019
Der "Rückkauf" ehemals kommunaler Wohnungen darf nicht teurer werden als ein Neubau ebensolcher Wohnungen. Den privaten Vermietgesellschaften erst die kommunalen Wohnungen billig zur Mieter-Abzocke zu überlassen, und ihnen dann ein weiteres Mal sehr viel Geld hinterherzuwerfen ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss.