Düsseldorf, 14.02.2018 (lifePR) - Wenn einem Mieter der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen worden ist, darf er sich sofort nach der Entziehung wieder den Besitz an der Wohnung verschaffen. Der Kläger im konkreten Fall ist Mieter einer möblierten Einzimmerwohnung. Die Parteien schlossen am ...