Ellwangen/Berlin (dpa/tmn) - Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram haben keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Das hat das Landgericht Ellwangen in einem Urteil entschieden (Az.: 3 O […] mehr

Kommentare

1Polarlichter09. April um 00:40
Dass die EU etwas beschloss, dass nach Lesart der Amerikaner war, ist ja nichts neues.