Berlin (dpa) - Kanzler Friedrich Merz (CDU) hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach einer Verwaltungsgerichtsentscheidung fest, die dies im konkreten Fall für rechtswidrig erklärt hat. Vom Koalitionspartner SPD kommt dazu kein Widerspruch, jedoch die Aufforderung, das Urteil […] mehr

Kommentare

18Sonnenwende04. Juni 2025
@17 Frau Brockhaus fällt immer besonders negativ auf – aber die anderen zwei haben ja gut gegen gehalten. Und: hast du irgendetwas anderes von Dobrindt erwartet? Der interessantere Teil der Sendung war doch diesmal das Interview mit Frederik Pleitgen und Jason Stanley.
17Pontius04. Juni 2025
Auftreten aus dem Springer-Universum.
16Pontius04. Juni 2025
@13 Man muss Klagen vor dem Gericht bezahlen? Das ist nicht mehr meine Demokratie... @12 Und was meinen Merz und Dobrindt dann mit dem Hauptverfahren? Soll damit das Asylverfahren selbst gemein sein? Dann wäre es ja noch abstruser mit ihrer Weigerung das Gerichtsurteil anzuerkennen. Auf jeden Fall war Dobrindts Auftritt ein Ruderwettbewerb und sie haben schon den Spin der Asyl-Geschichte geändert. Besonders negativ aufgefallen ist mir Frau Brockhaus aber was erwarte ich auch an moralischem
15tastenkoenig03. Juni 2025
@13 :Nun, stell Dir das Gegenteil vor: dass Menschen in unserem Rechtsstaat nicht zu ihrem verbrieften Recht kommen - nur aus Unkenntnis oder Mangel an Mitteln. Wäre das nicht ein Armutszeugnis für unseren Staat?
14Sonnenwende03. Juni 2025
@12 ,10 im Vorliegenden hat das Gericht weder Revision noch Übergabe an die nächst höhere Instanz zugelassen, Gerichte können aber auch anders, sie können es direkt an das EU Gericht verweisen. Gerade bei tagesschau24 gehört. Außerdem: die Polizei macht nicht mehr mit. Sie übernehmen keine Verantwortung mehr - die sie derzeit wohl haben – und erwarten, dass die politischen Entscheidungsträger die Verantwortung übernehmen. Außerdem sind sie überlastet.
13Spyderman03. Juni 2025
mei bin ich froh das 3 somalische Flüchtlinge sich so gut mit dem EU- Asylrecht auskennen und auch noch das nötige Geld für eine Klage vor Gericht vorher gespart haben ,so kann es ja nicht weiter gehen mit diesen unerhörten Abschiebungen
12Tautou03. Juni 2025
In der letzten Legislatur hat man sich noch für die FDP geschämt, die innerhalb Europas für Stirnrunzeln gesorgt hat, Stichwort "German Vote". Jetzt schämt man sich gleich für den Bundeskanzler, der Rechtsbruch so ziemlich geil findet.
11Sonnenwende03. Juni 2025
@10 Jep, ich bin auch gespannt.
10Pontius03. Juni 2025
@9 ein Urteil nach noch nicht einmal einem Monat - das ging dann doch schneller als von Ihnen erwartet. Mal sehen was er heute abend bei Maischberger absondern wird.
9Sonnenwende03. Juni 2025
(2) aber nicht damit gerechnet hat, dass es so schnell zu einer Gerichtsentscheidung kommt, sondern auf Basis der bisherigen Zeiten für so etwas von einem 1/2 Jahr ausgegangen war und gedacht hat, dass man innerhalb 1/2 Jahres dann soweit ist, dass bereits ein großer Effekt entstanden ist und Migranten ja schon an den Außengrenzen aufgehalten werden können. A....lö.... eben. Bei Phoenix wurde auch noch gesagt, dass weitere gerichtl. Entscheidungen evtl. Druck aufbauen könnten.
8Sonnenwende03. Juni 2025
@6 Ich hatte vorhin keine Zeit zu antworten, also ist es erst mal bei einem + geblieben, denn ich teile deine Hoffnung. Bei Phoenix wurde heute allerdings gesagt, dass jede weitere Gerichtsentscheidung immer als Einzelfallentscheidung betrachtet werden kann. Um da kurzfristig was zu erreichen müsste eine NGO oder eine Partei vor dem BVerfG klagen. Interessant war gestern auch Miriam Lau bei Maischberger, die ja Merz und die CDU sehr gut kennt. Sie sagte, dass das eingepreist war, dass man (2)
7nonam03. Juni 2025
kann man artikel 72 auch auf die vermögen der milliadäre anwenden?
6Pontius03. Juni 2025
@5 na dann warten wir mal auf die zweite Entscheidung...
5Sonnenwende03. Juni 2025
@4 Sie sagen es sei eine Einzelfallentscheidung. Ich habe beide Pressekonfrerenzen gesehen, in denen dazu die Rede war, sowohl Merz alsauch Dobrindt sagen identisch das Gleiche, klingt abgesprochen. Bei der BPK des Innenministers heute Vormittag wurde Dobrindt zu dem Gerichtsurteil auch noch mal gefragt – wieder das gleiche.
4Pontius03. Juni 2025
Das es nicht mit europäischem Recht überein stimmte hat das Gericht doch geurteilt. Wie kann man es dann wiederholen??
3tastenkoenig03. Juni 2025
«Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest» • also ein Komplize
2slowhand03. Juni 2025
>> Merz hält an Zurückweisung Asylsuchender fest << Das muss er ja auch wenn er die AfD kopiert.
1carnok03. Juni 2025
"(...) und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren." - dafür überlasten wir die Polizistinnen und Polizisten bzw. die Grenzbeamten....