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9 : Man darf nicht vergessen, dass diese Daten gestohlen worden sind. Denn in der Schweiz besteht noch das Bankgeheimniss. Und somit ist das Ganze Hehlerware. Selbst wenn es zur Aufdeckung von Straftaten führt, so ist es doch fraglich ob der Staat selbst strafbare Handlungen durschführen darf und so zum "Verbrecher" in einem anderen Staat wird. Außerdem, we soetwas "in ordnung" findet, der darf dann auch nicht beim Beschneiden des inländischen,privaten Datenschutzes meckern.