Straßburg (dpa) - Der Fall der wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen US-Amerikanerin Amanda Knox beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht entscheidet heute über eine Beschwerde Knox' über Italien. Sie wehrt sich gegen ihre Verurteilung wegen falscher […] mehr

Kommentare

3k29329524. Januar 2019
@2 : Und wg. falscher Verdächtigung geht man bis vor den EGMR?
2tastenkoenig24. Januar 2019
Letzter Satz. Es geht nicht um den Mordvorwurf gegen sie, der ist abgehandelt.
1k29329524. Januar 2019
Sorry, ich verstehe den Klagegrund nicht. Sie wurde erstinstanzlich verurteilt, danach freigelassen, weil die 2. Instanz schon erhebliche Zweifel an ihrer Schuld hatte, und ist letztinstanzlich freigesprochen worden. Was geht das den EGMR noch an?