Berlin (dts) - Die geplante Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verstößt nach Ansicht von Menschenrechtlern gegen die UN-Kinderrechtskonvention. "Faktisch würden die Kinder damit sogar weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis ist […] mehr

Kommentare

3Muschel09. Februar 2016
Natürlich darf man das erwähnen, aber dann sollen die Menschenrechtler mal Länder anprangern (und da gibt es wie gesagt genug in der EU ganz zu schweigen von den USA), die sich einen Dreck darum scheren.
2tastenkoenig09. Februar 2016
Wir sind eine Verpflichtung eingegangen, der wir nicht nachkommen. Völlig unabhängig davon, dass wir anderen Verpflichtungen mehr nachkommen als andere, wird man diesen Umstand ja wohl mal erwähnen dürfen.
1Muschel09. Februar 2016
Ich denke , dass Deutschlend mit wenigen anderen EU-Staaten überhaupt die Konvention einigermaßen einhält.. Also was soll das? Solche Aussagen machen mich wirklich wütend. Und was ist mit den Eltern, die ihre Kinder zuhauf auf so eine gefährliche Reise schicken, halten diese die Konvention ein?