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Auf Bewährung heißt nicht, daß man davon kommt. Dann wäre sie trotzdem rechtskräftig verurteilt und auch vorbestraft. Und wenn sie innerhalb der Bewährungszeit erneut straffällig wird, wird die Bewährung widerrufen. Und grundsätzlich muß man sagen, man hat kein Recht darauf, daß eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, ob man Vorbestraft ist, ob man sich kooperativ und geständig verhält, ob man Reue zeigt usw. sind alles Kriterien, die eine rolle spielen können.