
Selten geht es widersprüchlicher zu als im deutschen Mehrwertsteuersystem. Während für Schnittblumen lediglich sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig sind, schlagen Topfblumen mit vollen 19 Prozent zu Buche. Kurios mutet es auch an, dass Babybrei keinen Steuerrabatt genießt, während Hundefutter
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