(lifepr) Düsseldorf, 19.10.2016 - Pauschalreisende müssen bei Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag die Mehrkosten für eine erforderliche Neubuchung von Flugtickets tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in zwei Fällen zu entscheiden, in denen Pauschalreisende die Reise krankheitsbedingt ...