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: Du hast den Artikel nicht gelesen, den du verlinkt hast? Ich zitiere mal: [In Einzelfällen könne jedoch der Nachzug dann erlaubt werden, wenn dieser zur Vermeidung einer „außergewöhnlichen Härte“ erforderlich sei. „Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn Kinder ohne ihre leibliche Mutter in Deutschland aufwachsen müssen.“] Also nein, das kann nicht zur Regel werden. Kannst dich wieder abregen.