Berlin/Karlsruhe (dpa) - Das Wort Bundesverfassungsgericht steht 27 Mal im Grundgesetz. So etwa in Artikel 115g: «Die verfassungsmäßige Stellung und die Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesverfassungsgerichtes und seiner Richter dürfen nicht beeinträchtigt werden.» Nur: Details etwa ...

Kommentare

(4) Polarlichter · 31. Januar 2024
@ 3 Das sehe ich ebenso. Man muss mal nur in die Nachbarländer schauen.
(3) Marc · 30. Januar 2024
Gewaltenteilung richtig und wichtig, siehe Polen und Israel...naja...und vor allem die Staaten, wo es sie nicht gibt.
(2) tastenkoenig · 30. Januar 2024
Leider hört man aus dem politischen Raum da zum Teil sehr naive Beschwichtigungen. Selbst ein Söder meint, dass mit der 2/3-Wahl der Verfassungsrichter alles gut sei. Ist es nicht.
(1) ticktack · 30. Januar 2024
Es ist gut, wenn die demokratischen Parteien an diesem Punkt Eckpfeiler setzen. Israel und Polen sind aktuelle Beispiele, wie Gerichte ausgeschaltet werden. Viele andere Länder kommen dazu.
 
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