Bonn (dpa) - Zur Überführung von Straftätern sind in Deutschland 2018 mehr Telefon- und Internetanschlüsse überwacht worden als im Jahr zuvor. Insgesamt sei die Zahl der überwachten Anschlüsse um 4,4 Prozent auf 19 474 gestiegen, teilte das Bundesamt für Justiz in Bonn mit. Dagegen sank die Zahl der ...

Kommentare

(17) k49782 · 23. Januar 2020
Dann können wir demnächst auch die richterliche Anordnung abschaffen und wir überlassen es den Polizeipräsidenten wer, wie, wie lange, etc. überwacht wird. Btw. <link> ist immer noch Polizeipräsident, scheinbar ist das auch kein wirkliches Vergehen was Konsequenzen nach sich zieht. Läuft in D.
(16) k49782 · 23. Januar 2020
"„Ich habe mir auch nicht die Mühe gemacht, zu durchdringen, ob das rechtswidrig war.“ Die Daten lägen jetzt eben vor und das Interesse der Strafverfolgung überwiege. Tatsächlich führt eine illegale Datenerhebung nicht automatisch dazu, dass die Daten vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, die Kammer muss abwägen." - Hmm "quasi-rechtmäßig" kann man das nicht mehr nennen. Aber ok, wenn der Oberstaatsanwalt damit kein Problem hat, wie die Infos zu ihm kommen und wie sie erhoben werden....
(15) k49782 · 23. Januar 2020
Hier mal noch ein aktueller Vorfall: <link> Zitat aus dem Text: "Brisant: für die umfassende Überwachung von Felix R. gab es keine richterliche Anordnung. Stattdessen hat Polizeipräsident Ralf Martin Meyer die Maßnahme persönlich angeordnet. Und das für insgesamt ein Jahr." und so gehts weiter: "Aus Sicht der Staatsanwaltschaft spielt das keine Rolle. „Ich bin kein Experte im Polizeirecht“, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Schakau.
(14) k293295 · 22. Januar 2020
@13: Hier stellen die Bauern gerade von schwarzbunt auf 3-Farben-Flecktarnung um, dann findet man sie schlechter. Bei den Milchkannen kommt's mir manchmal vor, als hätten die 7G wie bei nem Raketenstart ;-) @12: Hier gilt die Familie als linkradikalterroristisch, wenn Oma im Hühnerstall E-Bike fährt ;-)
(13) tastenkoenig · 22. Januar 2020
@11: Das kriegen wir in den Griff, wenn die Milchkanne endlich 5G hat … aber ich dachte immer, Ihr schubst gleich die ganze Kuh um? *duckundweg*
(12) k49782 · 22. Januar 2020
Ohja der landwirtschaftliche Terrorismus...legendär. ;)
(11) k293295 · 22. Januar 2020
@10: *lol* ich vergess immer, in welch paradiesischer Gegend ich hier lebe. Hier heißt Terrorismus: Volle Milchkannen umschubsen.
(10) k49782 · 22. Januar 2020
@9 "Krass"...nee, #sucksen-Style. :P Wer durch Leipzig-Connewitz läuft und paar apps auf dem Handy hat, kann das auch hier und da auch bis heute noch merken. Wenn die apps anfragen von "unbekannt" auf dem Handy anzeigen. Aber ok wer wie zur Silvester-Nacht ganz bewusst lügt, naja der macht auch solchen Dingen keine halben Sachen
(9) k293295 · 22. Januar 2020
@8: Ok, der Spiegel beschreibt da nen echt krassen Fall. Bei Netzpolitik sieht's aber so aus, als wären die Verlängerungen nicht so zahlreich.
(8) k49782 · 22. Januar 2020
@5 Dann sagen wir mal "quasi-rechtmäßig" oder? ;) Schließlich muss man nicht einmal wirkliche neue Erkenntnisse haben um die Überwachungen zu "erneuern" oder gar teilweise auszuweiten. Siehe Spiegel-Bericht wo 3 Jahre ohne neuen Erkenntnissen "quasi-rechtsmäßig" überwacht werden konnte/durfte.
(5) k293295 · 22. Januar 2020
@1: Rechtmäßig würde ich die 5104 gerichtlich angeordneten Überwachungen nennen, also ein gutes Viertel der tatsächlichen Überwachungen. Bleibt aber die Frage, ob die ähnlich fließbändig unterschrieben wurden wie Hausdurchsuchungen.
(4) k49782 · 22. Januar 2020
@2 Doch ging wohl: <link>
(3) k49782 · 22. Januar 2020
wir könnten aber ebenso auch die Bespitzelung von mehreren Abgeordneten der Partei Die Linke aufzählen. Komisch, was alles immer bei den Faschos nicht geht, geht scheinbar in anderen Fällen doch.
(2) tastenkoenig · 22. Januar 2020
Ist die Zahl schon mal gesunken?
(1) k49782 · 22. Januar 2020
Wieviele davon sind denn rechtmäßig gewesen, oder wird man das in den entsprechenden Fällen nie oder erst viele Jahre danach erfahren. Wie z.B. hier: <link>
 
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