
Berlin (dpa) - Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen, auch wenn das den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Der Bundestag hat nach einem sechsjährigem Streit einen Gesetzentwurf verabschiedet, der erstmals Rechtssicherheit bringen soll. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten
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