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1: Vor allem weil man als Sozialhilfeempfänger gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat das eine wohl zwingend was mit dem anderen zu tun... @
3: Du schreibst wie gewöhnlich Schwachsinn, oder haben wir jetzt nur noch 319.000 Hartzer? Der Bezug von Leistungen nach SGBII setzt voraus, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Nur wer dies nicht tut, ist berechtigt, Sozialhilfe zu beziehen.