@3 Das gilt für den Fall, dass der dann zu verhandelnde Rahmentarifvertrag TVÖD generelle Verbesserungen enthält, von denen dann natürlich diese spezielle Tarifgruppe auch profitiert. Da wird es dann aber nicht um konkrete Geldsummen gehen.
Ich verstehe die Meldung nicht ganz. Etwa in der Mitte steht "Das Tarifergebnis hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026.", ganz am Ende dann "Die nächsten regulären Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stehen im Januar 2023 an. Die kommunalen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst können dann auf weitere Verbesserungen hoffen."
Ja was gilt denn nun?
3,7 Prozent mehr Geld Arbeitgeberbrutto bedeutet ca. 3 Prozent mehr Arbeitnehmernetto bei 7 Prozent Inflation kann man wohl nur zur realen Gehaltskürzung "beglückwünschen" - das man sich dann vom Lohn jetzt freie Tage kaufen darf ist ja ne nette Option, aber da kann man sich auch gleich eine Stelle suchen die das dauerhaft beinhaltet
Schon zur Kita-Zeit meines Sohnes vor knapp 20 Jahren konnte ich mir die Frage an die Erziierinnen nicht verkneifen, ob auuf deren Gehaltsüberweisungen als Verwendungszweck nicht "Scherzensgeld" angegeben ist. Man muss ja mal bedenken, dass Eltern, die nicht mal zu zweit ihre 1 bis 2 Kinder unter Kontrolle kriegen, 2 Erzieherinnen mal eben 20+ Kinder aufs Auge drücken.