
Bafin zieht die Grenze nach oben Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ändert die Spielregeln für sogenannte Directors’ Dealings. Wer als Vorstand, Aufsichtsrat oder enger Angehöriger Aktien seines eigenen Unternehmens kauft oder verkauft, muss dies künftig erst ab einem
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