Konstanz (dpa) - Mit 72 Messerstichen soll ein 50-Jähriger einen Freund getötet haben – aus einem Wahn heraus, er könne seine Gedanken lesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jordanier vor dem Landgericht Konstanz Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Weil die Behörde wegen einer psychischen ...

Kommentare

(8) thrasea · 13. Oktober um 19:07
@5 Ich meinte die letzte standrechtliche Erschießung durch die Nazis am 27. April 1945. Sowas muss @1 doch gemeint haben mit seinen Einsparungen, denn wie bereits geschrieben, durch die Todesstrafe entstehen höhere Kosten als durch lebenslange Haft.
(7) Sonnenwende · 13. Oktober um 18:54
@5 Die Urteile der Nürnberger Prozesse erfolgten alle vor der Einführung des Grundgesetzes 1949 nach unmittelbar nach dem Krieg erlassenen Gesetzen, wie das Kontrollratsgesetz Nr. 10. Dieses Gesetz stellte Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unter Strafe. Vollstreckt wurden die Urteile dann noch bis 1951.
(6) Pontius · 13. Oktober um 18:42
@5 Ja war 1949 mit Einführung des Grundgesetzes (Artikel 102)
(5) raffaela · 13. Oktober um 18:38
@2 Bist du sicher, dass die Todesstrafe in Deutschland 1945 abgeschafft wurde? Ich meine, das war mit Einführung des Grundgesetzes. Kann mich aber auch irren. Und die Nazi-Verbrecher wurden doch auch noch bei uns gehängt. Aber egal - Todesstrafe muss und soll es nciht geben.
(4) Sonnenwende · 13. Oktober um 17:48
(2) zwei unabhängige psychiatrische Gutachter keine Gefahr für andere mehr in ihm erkennen können.
(3) Sonnenwende · 13. Oktober um 17:48
Mal ganz abgesehen davon, dass die Todesstrafe bei uns wie @2 schon schrieb nicht mehr existiert, und das aus gutem Grund, handelt es sich bei dem in der News geschilderten Täter um jemanden der mutmaßlich an paranoider Schizophrenie erkrankt ist und die Tat mutmaßlich im Wahn begangen hat. Ist das glaubhaft und psychiatrisch nachvollziehbar, ist er schuldunfähig und wird im Maßregelvollzug untergebracht. Mindestens für die Zeit, die er auch im Justizvollzug bekommen hätte und so lange bis (2)
(2) thrasea · 13. Oktober um 17:19
@1 Die Todesstrafe ist unmenschlich und daher aus gutem Grund abgeschafft. Was du dir so vorstellst, ist seit Mai 1945 in Deutschland vorbei. Ansonsten sind die Kosten für die Todesstrafe höher als für lebenslange Haft, wie das Beispiel USA zeigt. <link> Und jetzt warten wir bitte erst einmal den Prozess ab und schauen, welches Urteil gesprochen wird.
 
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