Mal ganz abgesehen davon, dass die Todesstrafe bei uns wie @
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schon schrieb nicht mehr existiert, und das aus gutem Grund, handelt es sich bei dem in der News geschilderten Täter um jemanden der mutmaßlich an paranoider Schizophrenie erkrankt ist und die Tat mutmaßlich im Wahn begangen hat. Ist das glaubhaft und psychiatrisch nachvollziehbar, ist er schuldunfähig und wird im Maßregelvollzug untergebracht. Mindestens für die Zeit, die er auch im Justizvollzug bekommen hätte und so lange bis (2)