Karlsruhe (dpa) - Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Doppelmörder, der nach mehr als 50 Jahren auf Bewährung freigelassen werden möchte, hat erfolgreich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Landgericht Koblenz, das dies bislang abgelehnt hatte, muss den Antrag des Mannes noch einmal prüfen, wie […] mehr

Kommentare

11hamufari01. April 2023
@10 richtig - ich habe mich nur auf deinen vorigen eintrag bezogen, dass der mit 50 jahren schon länger wie der durchschnittsmörder saß
10slowhand01. April 2023
@9 Ja, warum? Die Opfer haben auch kein Leben mehr.
9hamufari01. April 2023
@8 wieviel mörder kommen schon mit 15-25 jahren frei?
8slowhand01. April 2023
@7 Aber eins ist auch sicher, seine Opfer konnten ihr Leben nicht genießen, warum soll er das jetzt dürfen? Drin lassen bis zum letzten Tag.
7hamufari01. April 2023
eins ist aber mal sicher - mit 80 jahren wird er kaum in häuser einsteigen können. er hat auch nicht mehr die kraft wie als 30 jähriger und viele können in dem alter kaum noch ohne rollator laufen - also ich halte das auch für unwahrscheinlich, dass er je wieder straffällig wird.
6anddie31. März 2023
@4 : Richter haben aber auch immer irgendwo einen Ermessensspielraum, den sie nur entsprechend begründen müssen. Und nachdem hier 2 Gerichte zumindest entsprechende Bedenken hatten, ist so eine Entscheidung vermutlich auch nicht leicht.
5FrankOPunkt31. März 2023
@2 Bei weitem nicht nur in Deutschland. Schau z.B. mal nach Skandinavien.
4storabird31. März 2023
@2 Richter müssen sich an Gesetze halten. Und wenn das Gesetz sagt das er freizulassen ist, müssen Richter sich dem beugen.
3slowhand31. März 2023
Nach so vielen Jahren Knast wird sich einiges an Druck und Frust aufgebaut haben. Ich wäre mir da nicht so sicher das er nicht wieder rückfällig wird. >> Laut Verfassungsgericht hätte aber berücksichtigt werden müssen, dass die «sexuelle Dranghaftigkeit» des Klägers aufgrund seines Alters nachgelassen haben dürfte. << Und genau das wage ich zu bezweifeln.
2Skat-Mann31. März 2023
Tja, in Deutschland ist halt "lebenslang" nicht lebenslang.r Sollte er von irgendeinem Richter irgendwann frei gelassen werden und rückfällig werden, hat der Richter die Strafe von ihm abzusitzen. so überlegt sich ein Richter zweimal ob er ihn als "gehilt" entlässt.
1pullauge31. März 2023
wie heißt es so schön - den für immer wegsperren