Berlin (dpa) - Rauch einen Joint und der Tag ist dein Freund? Der Gesundheitsausschuss im Bundestag soll sich an diesem Mittwoch abschließend mit dem geplanten Cannabis-Gesetz befassen. Erwartet wird, dass dann noch in dieser Woche der Bundestag darüber abstimmt. Nach Plänen der Ampel-Koalition ...

Kommentare

(21) thekilla1 · 20. Februar um 19:28
@2 Wieso sollte das Schädigen eines anderen straffrei werden? Es geht hier darum, dass man sich gerne selbst legal einem gewissen gesundheitlichen Risiko aussetzen möchte. Und wenn es zukünftig weiter illegal bleiben sollte, dann wird das auch keinen Kiffer davon abhalten. 😉
(20) Mehlwurmle · 20. Februar um 17:31
@19: Faktisch Russland und Nordkorea zum Beispiel, wenn es vom Staat verübt wurde. Dort ist die Justiz ja schon gleichgeschaltet.
(19) Tautou · 20. Februar um 17:20
@18 Wir sind uns doch wohl einige, dass der Besitz oder der Konsum von Cannabis mitnichten auf einer Stufe wie Diebstahl oder Mord stehen, oder nicht? Das gegeneinander auszuspielen ist doch absolut hanebüchen. Im Grunde geht es um die Frage, was eine sinnvolle Belastung der Justiz ist. Dazu zählen die vielen unzähligen Cannabis-Delikte sicherlich nicht. (Wenn wir bei eurem Vergleichs-Beispiel bleiben: Gibt es andere Länder, in denen Mord und Diebstahl erlaubt sind?)
(18) Aalpha · 20. Februar um 17:16
@6 Ich denke es wurde nicht richtig verstanden was @2 genau sagen wollte. Es geht nicht um den Vergleich. Allg. zu argumentieren X belaste die Justiz und müsse daher legalisiert werden ist die falsche Argumentation. Denn dann könne alles legalisiert werden, was nur im geringsten die Justiz belastet. Und ob das am Ende im Vergleich dann Diebstahl, Gewalt, Waffenbesitz, Mord, etc. ist spielt keine Rolle. @1 Hätte statt "nur" vlt. "zudem" schreiben sollen!?
(17) Tautou · 20. Februar um 09:45
@16 Dann führst du wohl ein vollkommen peinbefreites Leben. Beneidenswert.
(16) Mehlwurmle · 20. Februar um 09:36
@15: Erwarte das Schlimmste, dann kannst du nur positiv überrascht werden.😉
(15) Tautou · 20. Februar um 09:34
@14 Angesichts deiner Argumentationsweise müsste ich ja noch ganz andere Dinge für möglich halten. In diesem Sinne: Bleib positiv. ✌🏻
(14) Mehlwurmle · 20. Februar um 09:25
@13: Ich bewundere dein Gottvertrauen darin, das soetwas nicht mehr möglich wäre. Dabei hat es eine Partei nett umschrieben als "Remigration" ja schon wieder so angedeutet.
(13) Tautou · 20. Februar um 09:20
@12 Ähm? Meinst du das jetzt ernst?
(12) Mehlwurmle · 20. Februar um 09:17
@10: Man konnte sich 1932 auch nicht vorstellen, zu was die NSDAP alles fähig sein würde. Und radikale Parteien sind ja jetzt auch wieder auf dem Vormarsch...
(11) Polarlichter · 20. Februar um 09:15
@9 Das wird dann zur Entlastung der Justiz irgendwann wegen "Geringem Interesse" abgewiesen und pauschal eingestellt. Das sehe ich bei den aktuellen Bedingungen auch kommen. Wenn unsere Parteien das Land anständig geführt hätten und wir weniger Chaos hätten, könnte ich mir das jedoch vorstellen, wie Tautou es sich wünscht. Dann hätte man auch die Möglichkeiten und Strukturen die Verfahren alle durchzuziehen. Aber von der Realität sind wir weit weg.
(10) Tautou · 20. Februar um 09:14
@9 Ich halte den Vergleich wie bereits gesagt für unpassend und fürchte nicht, dass der Gesetzgeber dergestalt realitätsfern handeln wird. Das sind ungelegte Eier.
(9) Mehlwurmle · 20. Februar um 09:09
@8: Und was gibt dir die Gewissheit, das der Gesetzgeber wegen "Überlastung der Justiz" nicht auch irgendwann Diebstähle im gewissen Ausmaß legalisiert? Verstehst du nun, wie gefährlich diese Argumentation sein kann? Würdest du dich als Opfer damit abfinden, das der Täter straffrei bleibt?
(8) Tautou · 20. Februar um 09:06
@7 Das definiert wie beim Cannabis-Gesetz der Gesetzgeber.
(7) Mehlwurmle · 20. Februar um 09:01
@6: Und wer definiert dann, was als "Kinkerlitzchen" nicht mehr verfolgt werden soll? Dafür gibt es keine Definition. Dann sagt man vielleicht Diebstahl bis xx Euro tut auch niemanden wirklich weh, ist ein Kinkerlitzchen, muss nicht verfolgt werden. Oder alles unter x% vom Vermögen des Betroffenen ist Kinkerlitzchen. Nach dem Motto, die Million merkt der Milliardär ja eh nicht....
(6) Tautou · 20. Februar um 08:57
@5 Eine „Gefahr“ kann ich in dieser Argumentation nicht erkennen. Ich finde deinen Vergleich hingegen gefährlich. Wenn sich die Justiz mit Kinkerlitzchen beschäftigen muss, muss man sich schon überlegen, ob diese Ressourcen nicht sinnvoller investiert werden könnten.
(5) Mehlwurmle · 20. Februar um 08:50
@3: Weil es besser versinnbildlicht, wie gefährlich die Argumentation mit der Überlastung der Justiz ist. Das sollte niemals ein akzeptables Argument sein, etwas straffrei zu stellen. Dafür muss man schon bessere Argumente vorbringen können.
(4) Polarlichter · 20. Februar um 08:47
Das Problem mit der Überlastung der Justiz ist hausgemacht im Bundestag. Das würde ich nicht unbedingt nun mit der Cannabis-Freigabe vermischen.
(3) Tautou · 20. Februar um 08:43
@2 Wieso setzt du die Cannabis-Freigabe mit Diebstahl gleich? Beim Diebstahl kommt doch zwangsläufig immer irgendjemand zu Schaden, was natürlich verfolgt werden muss.
(2) Mehlwurmle · 20. Februar um 08:36
@1: Die Überlastung der Justiz als Argument zu führen ist ein ganz gefährliches Pflaster. Stellt man dann Diebstahl auch künftig straffrei, weil es die Justiz so sehr belastet und die Resultate (Aufklärungsquote, Verurteilungen) so gering sind?
(1) tchipmunk · 20. Februar um 08:28
Ganz klar berechtigte medizinische Bedenken. Deshalb sollte die Cannabis-Freigabe auch mit einer massiven Aufklärungskampagne über die Gefahren begleitet werden. Das kostet natürlich Geld. Mein Eindruck ist, dass sich durch eine Freigabe gar nicht soviel ändern wird, denn der Konsum wird ja eh schon praktiziert. Man kann das eigentlich gar nicht mehr verhindern, es überlastet bislang nur die Justiz.
 
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