Karlsruhe (dts) - Im Landreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern ist am Dienstag ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) festgenommen worden. Der 31 Jahre alte syrische Staatsangehörige sei dringend verdächtig, eine nach dem humanitären Völkerrecht zu […] mehr

Kommentare

8crochunter07. Februar 2017
@7 Dazu müsste beides aber erstmal gegründet werden,denn es gibt keinen europäischen Strafgerichtshof oder UN Tribunal für Syrien.Und weil alles nicht so einfach ist,schon garnicht auf internationaler Ebene, gibt es eben diese Paragraphen im deutschen Strafgesetzbuch. Und wie ich sehe, steht die Justiz dahinter. Und eigentlich ist es schei** egal, wo ein Verbrecher angeklagt wird,hauptsache ist, dass irgendjemand macht und nicht alle sagen "Nö, sind nicht zuständig, kann jemand anderes machen"
7emmi07. Februar 2017
@4 danke für die Info's, nun ich als Verantwortlicher würde diese Fälle an den Europäischen Strafgerichtshof, oder UNO Kriegsverbrecher Tribunal überstellen, der angebliche Täter ist ja nicht mal Deutscher, das angebliche Opfer keine Deutsche. Dies ist ein Fall für die verantwortlichen Gerichte, welche ich nicht in Deutschland sehe. Entscheidung sind da, um dahinterzustehen - Verantwortungen, um zu übernehmen. Schönen Abend noch
6crochunter07. Februar 2017
@4 Wenn der Syrische Staat kein Auslieferungsantrag stellt (weil es sie nicht die Bohne interessiert oder weil sie mit sich selbst beschäftigt sind) und deutsche Behörden nicht in ein Bürgerkriegsland abschieben dürfen. Was machst du dann? Eine Strafverfolgung willst du ja auch nicht. Also was ist dann die alternative?
5crochunter07. Februar 2017
@3 § 6.9 z.B. Kannst auch gerne weiter lesen. z.B. § 7 & folgende. bzw. in diversen Abkommen wie der EMRK oder auch im Internationalen Strafrecht (Stichpunkt Verbrechen gegen die Menschlichkeit). Da es kein Auslieferungsabkommen mit Syrien gibt, ist es auch möglich die Straftat in Deutschland zu ahnden. Zudem sind Abschiebungen nach Syrien gerade generell nicht möglich. Es ist nicht das erste mal, dass eine Straftat so verfolgt wird. Verdächtig heißt auch noch nicht, dass er Schuldig ist
4emmi07. Februar 2017
@2 : ...und nein, ist mir sicher nicht lieber - dennoch da laufen einige rum. Meines Erachtens sind Täter wie in diesem Fall an die syrischen Behörden auszuliefern, und zwar sofort. Punkt und Ende
3emmi07. Februar 2017
@2 : kannst du mir bitte noch den/die entsprechenden Ziffern nennen, welche gemäss §5&§6 zur Anwendung kommen sollen? danke
2crochunter07. Februar 2017
@1 § 5 und § 6 StGB... "Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden.... " <link> Das ist schon ziemlich tief im Strafgesetzbuch verankert. Ist es dir lieber, wenn mutmaßliche Straftäter frei rumlaufen, weils nicht hier in Deutschland passiert ist?
1emmi07. Februar 2017
...soso, nun werden also bereits in Syrien begangene Straftaten vor deutschen Gerichten angeklagt und behandelt. Werden sicher noch Augenzeugen eingeflogen, evtl. gibts auch noch eine Tatortbegehung mit dem ganzen Rösslispiel. Hoffentlich sind die Zuständigkeiten klar geregelt - sonst dauerts dann wieder seeeeehr lange...(siehe NSU Beschäftigungstherapie-Gerichtsverfahren)