Oslo (dpa) - Mit einem Hitlergruß des Massenmörders Anders Behring Breivik hat der Berufungsprozess um die Haftbedingungen des Norwegers begonnen. Ein norwegisches Gericht verhandelt bis zum 18. Januar über die Frage, ob die lange Isolationshaft des 37-Jährigen und die strenge Kontrolle seiner Post […] mehr

Kommentare

8tastenkoenig10. Januar 2017
q.e.d.
7aladin2510. Januar 2017
Diese Bestie hat überhaupt keine Menschenwürde verdient. Er soll bis ans Lebensende im Knast bleiben. Besser wäre gewesen, man hätte ihn mit der mittelalterlichen Hinrichtungsmethode des Vierteilens ins Jenseits befördert. Rechtsstaat hin oder her, der gilt nicht für diesen Massenmörder!
6Beastenjahrn10. Januar 2017
Bei solchen Typen fragt man sich, ob man die Todesstrafe nicht wieder einführen sollen. Dann müsste er sich keine Sorgen mehr um die Isolation machen.
5raptor23096110. Januar 2017
Zu dem Thema "Postgeheimnis": Eine unkontrollierte Post haben inzwischen nicht einmal mehr wir: Bei Verdacht kann jederzeit gerichtlich genehmigt die Post kontrolliert werden. In Gefängnissen wird jede Post kontrolliert: Wie will man sonst Absprachen über Fluchtversuche, Pläne über künftige Verbrechen, … aus oder in Gefängnisse verhindern. Oder für Gefängnisse verbotene Druckware unterbinden (radikale Schriften, Pornografie, …)
4raptor23096110. Januar 2017
... dann dürfte er niemals mehr aus der "Iso-Haft" entlassen werden. Bei Massenmördern, Leuten, die die Menschenwürde nicht anerkennen ist der Rechtsstaat auch verantwortlich für Mithäftlinge, Wärter und nach einer Haftstrafe auch für die Bürger. Wenn er "seinen Regeln und Verfahren treu bleibt" bleibt er eine Gefahr - und kann keinen sozialen Umgang führen.
3tastenkoenig10. Januar 2017
Weil Norwegen ein Rechtsstaat ist. Die Qualität eines Rechtsstaats beweist sich gerade dann, wenn er mit besonders erschreckenden Tätern konfrontiert wird und dennoch seinen Regeln und Verfahren treu bleibt. • Der Minusklicker begreift entweder das Wesen eines Rechtsstaats nicht, nämlich dass er ausnahmslos für jeden gilt, oder er erkennt nicht, welche zivilisatorische Errungenschaft er darstellt.
2raptor23096110. Januar 2017
Er will sich nicht benehmen - und mit seinen Ansichten Kontakt zu anderen Häftlingen haben? Seine Extremistischen Ansichten und seine mangelnde Wertschätzung von Leben an andere Häftlinge weitergeben? Für unterirdische Benehmensweise unkontrollierte Post wollen - die nicht einmal vernünftige Häftlinge haben? Wie weltfremd kann man eigentlich sein? Da frage ich mich, warum um diese Haftbedingungen überhaupt verhandelt wird. Von den verschwendeten Steuergeldern Norwegens ganz zu schweigen
1raptor23096110. Januar 2017
Bei dem Hitlergruß würde ich den Prozeß direkt abbrechen. Man soll seine "Menschenwürde" berücksichtigen - während er nicht einmal die Würde des Gerichts - das ja für ihn urteilen soll - anerkennt. Von der Menschenwürde seiner Opfer ganz zu schweigen. Postkontrolle? Seine Opfer haben nicht einmal eine Postkontrolle - bei ihnen kommt keine Post mehr an. Er hat Isolationshaft? Seine Opfer haben gar keinen Umgang mehr! Wenn er sich mal benehmen würde wäre irgendwann die Isolations-Haft zu Ende.