Leipzig (dpa) - Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16). Mit seinem Urteil wertete das Gericht die Tierschutzbelange ...