Zella-Mehlis (dpa) - Missbraucht und ertrunken: Das Schicksal der kleinen Mary-Jane ist aufgeklärt. Ein 37-jähriger Bekannter der Mutter hat die Tat gestanden. Gegen den Mann sei Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs in Tateinheit mit Mord ergangen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe Mary- ...

Kommentare

(4) k293295 · 10. Juli 2011
@2: Falsch! Mordmerkmale Grausamkeit und Vertuschung eines anderen Verbrechens sind gegeben, also lebenslänglich. Besondere Schwere der Schuld, und damit keine Chance auf Aussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren dürfte durchaus drin sein, evtl. kommt auch ne Sicherungsverwahrung von 10 Jahren dazu. @1,2,3: Ich frag mich, was ihr von diesen GG-widrigen, stereotypen, rachephantastischen Forderungen habt. Ihr helft NIEMANDEM damit.
(3) oells · 10. Juli 2011
Was hat hier neulich jemand geschrieben: "Gegen Tierversuche - nehmt Kinderschänder!" Ich würde nicht widersprechen!!!
(2) ReaLiner · 10. Juli 2011
@1 Leider nicht in Deutschland.. in 12 Jahren darf er wieder auf die Suche nach einem neuen Opfer gehen.
(1) SchwarzesLuder · 10. Juli 2011
für so ein schwein gibt es nur die todesstrafe!!!!!!
 
Suchbegriff

Diese Woche
30.04.2024(Heute)
29.04.2024(Gestern)
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News