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2: Falsch! Mordmerkmale Grausamkeit und Vertuschung eines anderen Verbrechens sind gegeben, also lebenslänglich. Besondere Schwere der Schuld, und damit keine Chance auf Aussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren dürfte durchaus drin sein, evtl. kommt auch ne Sicherungsverwahrung von 10 Jahren dazu. @
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3: Ich frag mich, was ihr von diesen GG-widrigen, stereotypen, rachephantastischen Forderungen habt. Ihr helft NIEMANDEM damit.