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8: Unsere Verfassung sieht kein Amtsenthebungsverfahren vor und muss sie auch nicht, weil der Kanzler vom Parlament gewählt wird und deshalb auch vom Parlament abgewählt werden kann - entweder initiiert vom Kanzler durch die Vertrauensfrage (Schröder, Kohl) oder vom Parlament durch das konstruktive Misstrauensvotum (Brandt). Man könnte dem Parlament aber nicht erlauben, einfach einen direkt gewählten Kanzler abzusetzen und damit eine Art Machtkampf zwischen Volk und Volksvertretern loszutreten.